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Aktuelles

Präventiver Restrukturierungsrahmen* – die leistungswirtschaftlichen Beiträge des CRO  *( entspr. EU-Richtline)

Die EU hat eine Richtlinie – zum Präventiven Restrukturierungsrahmen erlassen, die maßgeblich für die entsprechende Gesetzgebung der einzelnen Länder ist.

Diese Richtlinie ist bis spätestens 2022 in den einzelnen EU – Staaten in nationales Recht umzusetzen. Nach bisherigem Kenntnisstand wird ein erster Referentenentwurf voraussichtlich im 1.HJ. 2020 vorliegen.

Dadurch soll ein gesetzlicher Rahmen für die frühzeitige und vorinsolvenzliche Restrukturierung entstehen.

Es soll ein gesetzliches Verfahren entstehen, das abgegrenzt zur Insolvenzordnung eine unternehmenserhaltende Restrukturierung / Sanierung ermöglicht!

Hier entsteht die große Chance, ein Verfahren ohne das Stigma der Insolvenz zu schaffen; ein „stilles“ Verfahren mit Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Anzeigepflicht )

Die Ziele der EU—Richtlinie zum Präventiven Restrukturierungsrahmen

Durch die Richtlinie will die EU die Insolvenz- bzw. insbesondere die Sanierungsgesetze der Mitgliedsstaaten  harmonisieren, um durch die frühzeitige Restrukturierung von Krisen-Unternehmen  Arbeitsplätze zu erhalten, notleidende Kredite zu reduzieren/künftig zu verhindern und vergleichbare und faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu schaffen

 

Das Ziel der nachhaltigen Restrukturierung steht im Vordergrund

Der Schwerpunkt der EU—RL liegt eindeutig auf

  • der Erhaltung des Unternehmens
  • im bestehenden Rechtsträger
  • mit bestehendem Management und Gesellschafterstruktur 

Voraussetzungen

Jedes EU—Land soll einen gesetzlichen Rahmen zur eigenverantwortlichen Restrukturierung von erhaltungswürdigen Unternehmen schaffen, um diese zukunftsfähig zu machen und die Arbeitsplätze zu erhalten;

Nutzungs-Voraussetzungen:

  • Frühwarnsystem
  • Nachweis der „wahrscheinlichen“ Insolvenz
  • Unternehmensplanung zum Nachweis der Bestands-/ Sanierungsfähigkeit, Durchfinanzierung
  • Monitoring, Überwachung

Mögliche Verfahrensvarianten

  1. Außergerichtlich –ohne Moratorium
  2. Justizbehörde eingebunden – mit Moratorium

Nutzung des Präventiven Restrukturierungsrahmens in/nach Krisenphasen

Voraussetzung für die Nutzung ist eine „wahrscheinliche Insolvenz“, die Bestandfähigkeit sowie die Durchfinanzierung des Unternehmens während der Restrukturierung.

  • Der Einsatzpunkt für eine Restrukturierung nach der Richtlinie sollte demnach in den Krisenphasen vor einer ernsthaften Liquiditätskrise liegen!

Maßnahmen—Schwerpunkte erfolgreicher Turnaround—Projekte

  • Strategische Optimierung / Neu-Ausrichtung
  • Kostenrechnung, Controlling, Berichtswesen
  • Umsatzsteigerung, Vertriebsoptimierung
  • Personalmaßnahmen
  • Fertigungsoptimierung
  • Integrierte Planung, Unternehmenskonzept
  • Management – Einsatz verbessern
  • Prozess-, Funktionsoptimierung
  • Finanzierung, Liquiditätssicherung

Erfolgsfaktoren der Restrukturierung im Rahmen der RL

Juristische und betriebswirtschaftliche Qualifikationen

1. Restrukturierungsexperte  (CRO) – umfassende Strategische, leistungs– und finanzwirtschaftliche Kenntnisse erforderlich

  • Erstellung des Restrukturierungsplans
  • Strategieüberprüfung, ggfls. Strategische Neu-Ausrichtung
  • Konzept zur nachhaltigen Verbesserung und Sicherung der Ertragsfähigkeit
  • Integrierte Unternehmensplanung
  • Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur strategischen Verbesserung bzw. Erneuerung
  • operative Ergebnisverbesserung
  • Sicherung der Liquidität und Stabilisierung der Kapitalbasis
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Monitoring

2. Restrukturierungsbeauftragter*  – lt. RL Juristische Kenntnisse (Kenntnisse des spezifischen Verfahrens, Insolvenz-, Sanierungs-, Gesellschaftsrecht)

  • Unterstützt bei Ausarbeitung und Aushandlung eines Restrukturierungsplans
  • Validiert „Wahrscheinliche Insolvenz“ und Bestandsfähigkeit
  • Legt Restrukturierungsplan im Auftrag des Schuldner-Unternehmens vor
  • Überwacht Tätigkeit des Schuldners und übernimmt teilweise Kontrolle über Vermögenswerte / Geschäfte während der Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan
  • Berichtet ggü. Gericht